Eigentumswohnung oder Haus – Welche Unterschiede gibt es beim Immobilienerwerb?

Haus oder Wohnung? – Irgendwann stehen alle Immobilienerwerber vor dieser Frage. Gerade in Ballungsgebieten, wie dem Rhein-Main-Gebiet, fällt die Entscheidung häufig zugunsten der Eigentumswohnung aus. Doch was bedeutet dies im Detail?

Rechtliche Vorschriften 

Die rechtliche Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentum bildet die Teilungserklärung des Grundstückseigentümers. Damit werden aus dem Grundstück rechtlich selbstständige Wohnungseigentumseinheiten gebildet. Mit der Teilungserklärung wird oftmals auch eine Gemeinschaftsordnung festgelegt – hier wird z.B. geregelt wie die Einheiten genutzt werden dürfen, etwa als Wohnung oder Gewerbeeinheit. Hieraus ergibt sich schon ein erster wichtiger Unterschied beim Kauf einer Eigentumswohnung im Gegensatz zu einem Haus – der Wohnungseigentümer kann seine Wohnung nicht nach freiem Belieben nutzen, sondern muss sich an die Vorgaben der Eigentümergemeinschaft halten. 

Kosten für Wohnungseigentümer

Ein weiterer erheblicher Unterschied beim Kauf einer Eigentumswohnung gegenüber eines Hauses besteht darin, dass der Wohnungseigentümer nicht sämtliche Kosten des Hauses und des Grundstücks in voller Höhe tragen muss. Die Kosten des sogenannten Gemeinschaftseigentums trägt vielmehr jeder Wohnungseigentümer anteilig – hierunter fallen z.B. Hausmeister, Müllabfuhr und Reparaturen. Für die Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums wird zudem meist eine Rücklage gebildet. In den meisten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) zahlt jeder Wohnungseigentümer monatlich einen festen Betrag für die voraussichtlichen Kosten und die Instandhaltungsrücklage – das sogenannte Haus- oder Wohngeld. Hierüber wird von der Verwaltung jährlich abgerechnet. 

Eigentümerversammlung 

Die gemeinschaftlichen Angelegenheiten werden meist in jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen durch entsprechende Beschlüsse geregelt. Die meisten Eigentümer-gemeinschaften haben einen Verwalter der die Versammlung einberuft und sich auch um die weiteren Belange wie Abrechnung, Wirtschaftspläne, Veranlassung von Reparaturen und Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben kümmert. Aufgrund der hohen Verantwortung die auf dem Verwalter liegt, sollte auf die Auswahl der Hausverwaltung ein besonderes Augenmerk gerichtet werden.  

Unterlagen für den Immobilienerwerb 

Aus den bereits genannten Gründen geht der Erwerb einer Eigentumswohnung mit viel mehr Unterlagen einher, als der Erwerb eines Hauses. Neben den Unterlagen die bei jedem Immobilienkauf erforderlich sind, sollte der Käufer folgende Unterlagen zusätzlich anfordern und genaustens prüfen: Teilungserklärung inklusive Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung, Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie die letzten Abrechnungen und Wirtschaftspläne.  

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